Bitte beachten Sie, dass die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) keine eigenen Beratungs- und Hilfsangebote anbietet. Im Glücksspielstaatsvertrag 2021 sind zur Schaffung eines sicheren Glücksspielumfeldes und der Risikoeinschränkung finanzieller und sozialer Schäden verschiedene Maßnahmen des Jugend- und Spielerschutzes verankert. Die Aufgabe der GGL ist es, die Einhaltung dieser Maßnahmen sicherzustellen und das Glücksspielbedürfnis der VerbraucherInnen in legale und beaufsichtigte Bahnen zu lenken. Die Maßnahmen zielen unter anderem darauf ab, die Suchtgefahr einzudämmen. Suchtprävention hat zum Ziel die Gesundheit zu fördern und Missbrauch und Abhängigkeit vorzubeugen. Diese Kernaufgabe betrifft auch die suchtpräventive Arbeit im Themenfeld Glücksspielsucht.
Betroffene und Angehörige können mit der Maßnahme der Spielersperre aus dem GlüStV 2021 aktiv werden. SpielerInnen und Angehörige können eine bundesweite und spielformübergreifende Selbst- bzw. Im Zusammenhang mit unserer Aufgabenwahrnehmung haben wir Ihnen aber nachfolgend eine Auswahl an Beratungs- und Hilfsangeboten für glücksspielsuchtbezogene Probleme zusammengestellt.
Diese Anlaufstellen unterstützen individuell bei der Früherkennung riskanten Spielverhaltens, stellen Informationsmaterialien zur Verfügung und betreiben gesundheitliche Aufklärung. Die Rechtsgrundlage für die Erfassung der Daten ist die Einwilligung der Nutzenden nach Art. 6 Abs. Die Einwilligung kann auf der Datenschutzseite jederzeit widerrufen werden. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung bleibt davon unberührt.
Um sich vom Glücksspiel auszuschließen, können Sie bei dem Regierungspräsidium Darmstadt einen Sperrantrag stellen. Die notwendigen Formulare finden Sie unter Spieler (FAQs) | rp-darmstadt. Sie können eine Sperreintragung auch bei den Veranstaltern und Vermittlern beantragen. Als eine schwächere Ausprägung gilt das problematische Spielen. Für diese Form des Glücksspielens liegt keine einheitliche Definition vor. Weitere wichtige Informationen zur Spielsuchtprävention finden Sie auf den Seiten Spielerschutz, Jugendschutz und Beratungsstellen in der Rubrik «Verantwortung».
Ebenfalls finden sie auf der Seite des Fachverbandes für Glücksspielsucht e. V. FAGS Aufklärung, Fachberatung und Hilfe, untere anderem ein Forum und Online-Selbsthilfegruppen. Hier können Sie auch Ihr persönliches Suchtrisiko ermitteln. Suchtprävention soll insgesamt gesundheitliche, soziale und finanzielle Schäden, die durch eine (Glücksspiel-)Sucht entstehen können, im Voraus vermeiden.
Weit über die reine Informationsvermittlung hinaus sollen in der Präventionsarbeit zielgruppenspezifische Maßnahmen, Methoden und Materialien entwickelt und initiiert werden. Beraten spielsüchtig oder problematisch spielende Personen sowie deren Angehörige. In diesem Kontext stellen sie auch Verbindungen zum Suchtkrankenhilfesystem her, beispielsweise durch die Vermittlung in eine stationäre Therapie.
Vermehrt wird zur Zielerreichung auch auf moderne Informations- und Kommunikationstechnologien zurückgegriffen. Bundesweit liegen nur drei summative Evaluationen vor, so dass bei globaler Betrachtung durchaus von einer mangelhaften Evidenzbasierung der im Einsatz befindlichen Maßnahmen gesprochen werden kann. Trotz gesetzlicher Altersbeschränkungen konsumieren Jugendliche in Deutschland diverse Formen des Glücksspiels, zum Teil auf riskantem oder sogar problematischem Niveau. © BIÖG Das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit ist eine Fachbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit.
Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden sich in den Datenschutzhinweisen. Mehr Informationen zu den sucht- und spielerschutzrelevanten Maßnahmen des GlüStV 2021 finden Sie hier. An den riskanten Glücksspielformen Automatenspiele, Casinospiele und Sportwetten haben laut Survey 2021 insgesamt 6,8 % der Bevölkerung teilgenommen. Dabei liegt der Anteil derjenigen, die am Online-Glücksspiel teilnehmen, bei 4,6 %. Die Studie kommt zum Ergebnis, dass bei insgesamt 2,3 % der deutschen Bevölkerung im Alter von Jahren eine Glücksspielstörung anhand der erfüllten Kriterien des DSM-5 erkennbar sei.
Vor der Spielteilnahme sind zudem spielrelevante Informationen zur Verfügung zu stellen (z. B. Gewinn- und Verlustwahrscheinlichkeiten). Der Anbieter muss über Suchtrisiken und über Möglichkeiten der Beratung und Therapie sowie über das Teilnahmeverbot Minderjähriger aufklären. Einem Kontrollverlust und problematischen Suchtverhalten vorgebeugt werden. Hierzu haben sie Sozialkonzepte zu entwickeln und umzusetzen.
Die Konzeption zur Prävention und Beratung von Glücksspielsucht in Niedersachsen beschreibt u.a. Auf der Websitefairspielt.info wird detailliert auf die Besonderheiten verschiedener Glücksspielangebote beim Einrichten der Spielersperre eingegangen. Zudem finden sich auf dieser Website ganz allgemeine Hinweise, die beim Beantragen einer Sperre hilfreich sind. Eine Liste der akkreditierten Fortbildungsanbieter für Glücksspielanbietende finden Sie auf der Seite der Glücksspielaufsicht der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion in Rheinland-Pfalz.
Sozialer, physischer und wirtschaftlicher Abstieg offizielle Website Bruce Bet in Deutschland vielfach verbunden mit Verschuldung sind dann die Folgen. Wer zu viel spielt, verliert zunehmend die Fähigkeit, sich zu entscheiden, ob er spielen möchte oder nicht. Glücksspiele üben auf Menschen seit jeher eine besondere Faszination aus.
Mit ihr kann kurzfristig und mit entsprechender struktureller Ausgestaltung – zum Beispiel verzahnt mit weiteren Spielerschutzmaßnahmen – auch nachhaltig ein exzessives Glücksspielverhalten wirksam aufgefangen werden. Auch beim Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) finden Menschen mit Glücksspielproblemen Hilfsangebote. Die Seite -dein-spiel.de des BIÖG bietet Betroffenen, Angehörigen und Interessierten Informationen rund um das Themenfeld Glücksspiel und Glücksspielsucht. Sowohl Spielhallenbetreiber, wie auch Gastwirte sind in Thüringen verpflichtet Sozialkonzepte für den Betrieb von Geldgewinnspielgeräten vorzuhalten und umzusetzen.
Darüber hinaus sind die Fachstellen in ihren jeweiligen Regionen im Rahmen der Suchtprävention tätig. Sie bieten Workshops, Fortbildungen und Informationsveranstaltungen zu den Themen Glücksspiel und Medienabhängigkeit an. Zusätzlich führen sie Maßnahmen der Schuldnerberatung durch, welche auch Finanz- und Haushaltsplanung, sowie das Sichten von Unterlagen zur Bestandaufnahme der Schulden und Insolvenzanträge umfassen. Spielende sind über die Summe der Einsätze, die Summe der Gewinne oder der Verluste der letzten 30 Tage zu informieren. Diese Information muss nach jeder Identifizierung und Authentifizierung sowie vor Beginn eines Spiels erfolgen – sofern diese Information letztmalig vor mehr als 24 Stunden erfolgt ist. Auf Verlangen muss der Anbieter Spielenden Einsicht in die Transaktionen auf dem Spielkonto der letzten 12 Monate kostenlos gewähren.
Eine Adressliste der Regionalen Fachstellen in Rheinland-Pfalz finden Sie am Ende dieser Seite. Um besser einschätzen können, ob eine Person risikoreich oder pathologisch spielt, kann ein Selbsttest eine erste Orientierung bieten. „Ich habe die Vögel nicht mehr zwitschern hören, ich habe den blauen Himmel nicht mehr gesehen.
Ebenso wird am Zahlungsverkehr Beteiligten die Mitwirkung an Zahlungen und Auszahlungen untersagt. Es besteht zudem die Möglichkeit, Maßnahmen zur Sperrung der Angebote gegen verantwortliche Dienstanbieter zu ergreifen (IP-Blocking). Dafür unterhält die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder eine Aktivitätsdatei, die den Beginn und das Ende eines Glücksspiels erfasst.
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